AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Dienstleistung «flucs»
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Vertragsbeziehung zwischen der xamplo AG, Buchenweg 20, 4242 Laufen, Schweiz («xamplo») und dem Unternehmen, das die Dienstleistung «flucs» in Anspruch nimmt («Kunde»).
flucs richtet sich ausschliesslich an Unternehmen (B2B). Eine Nutzung durch Konsumentinnen und Konsumenten ist nicht vorgesehen.
Diese AGB bilden Bestandteil des zwischen xamplo und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn xamplo diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen, insbesondere Offerten, Auftragsbestätigungen und Servicelevel-Vereinbarungen, diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die Unterzeichnung einer Offerte, eines Auftragsformulars oder einer sonstigen individuellen Vertragsvereinbarung durch beide Parteien zustande.
Grundlage der Zusammenarbeit kann eine vorgängige Analyse der zu automatisierenden Geschäftsprozesse sein.
Art, Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich abschliessend aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder sonstigen individuellen Vertragsvereinbarung.
flucs umfasst insbesondere die Analyse, Einrichtung und den Betrieb automatisierter Geschäftsprozesse. Die technische Umsetzung kann Integrationen, Schnittstellen sowie Systeme von xamplo, des Kunden oder von Drittanbietern umfassen.
xamplo schuldet die vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Einrichtung und Betrieb
3.1 Einrichtung
Die Einrichtungsphase kann insbesondere Analyse, Konfiguration, Aufbau, Tests und Inbetriebnahme der vereinbarten Workflows umfassen.
Sie wird mit der individuell vereinbarten Einrichtungsgebühr abgegolten.
3.2 Betrieb
Nach der Inbetriebnahme übernimmt xamplo den vereinbarten laufenden Betrieb der Workflows.
Monitoring, Support, Servicezeiten und Reaktionszeiten richten sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang beziehungsweise Servicelevel.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise bestehen grundsätzlich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einem wiederkehrenden Entgelt für den Betrieb.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, soweit gesetzlich geschuldet, zuzüglich Mehrwertsteuer.
Das monatliche Betriebsentgelt wird im Voraus in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne anderslautende Vereinbarung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. xamplo kann nach vorgängiger Mahnung und angemessener Nachfrist die Leistungserbringung ganz oder teilweise aussetzen, soweit dies verhältnismässig und rechtlich zulässig ist.
Ändert sich der vereinbarte Leistungsumfang, insbesondere Anzahl oder Komplexität der Workflows, Servicezeiten, Reaktionszeiten oder verwendete Systeme, können die Parteien eine entsprechende Preisanpassung vereinbaren.
5. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht ausdrücklich eine feste Vertragsdauer vereinbart wurde, läuft der Vertrag über den laufenden Betrieb auf unbestimmte Zeit.
Er kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Kündigung hat in Textform, insbesondere per Brief oder E-Mail, zu erfolgen und muss die betroffene Vertragsbeziehung eindeutig bezeichnen.
Bereits vollständig oder vertragsgemäss erbrachte Einrichtungsleistungen werden bei Vertragsbeendigung nicht zurückerstattet.
Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
6. Folgen der Vertragsbeendigung
Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Herausgabe seiner von xamplo im Rahmen der vertragsgegenständlichen Leistungen bearbeiteten Daten verlangen.
Die Herausgabe erfolgt, soweit technisch möglich und rechtlich zulässig, in einem gängigen elektronischen Format.
Soweit die Datenbereitstellung einen zusätzlichen Aufwand verursacht, kann xamplo diesen nach vorgängiger Information des Kunden zu den vereinbarten oder üblichen Ansätzen verrechnen.
Nach Ablauf der 30-tägigen Frist kann xamplo die bei ihr vorhandenen Kundendaten im Rahmen ihrer ordentlichen Löschprozesse löschen oder anonymisieren und bestehende Zugänge deaktivieren.
Gesetzliche, regulatorische oder behördliche Aufbewahrungspflichten und -rechte bleiben vorbehalten.
Daten in Sicherungs- und Back-up-Systemen können im Rahmen der ordentlichen Sicherungs- und Löschzyklen gelöscht werden.
Kein Anspruch auf Herausgabe besteht hinsichtlich von xamplo entwickelter oder eingesetzter Software, Workflows, Automatisierungen, Templates, Prompts, Konfigurationen, Schnittstellenlogik, Methoden, Konzepten, Dokumentationen oder Know-how, soweit diese nicht ausdrücklich als herauszugebendes Arbeitsergebnis vereinbart wurden.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Drittleistungen
xamplo ist bestrebt, die vereinbarten Leistungen zuverlässig zu erbringen. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb vereinbarter Servicezeiten durchgeführt und, soweit angemessen möglich, vorgängig angekündigt.
xamplo ist nicht verantwortlich für Leistungsausfälle oder Einschränkungen, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere infolge von:
- Ausfällen von Telekommunikations- oder Stromnetzen;
- Störungen oder Änderungen von Drittanbietersystemen, APIs oder Schnittstellen;
- Störungen der Systeme oder Infrastruktur des Kunden;
- Cyberangriffen trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen;
- höherer Gewalt oder behördlichen Massnahmen.
Gesetzlich zwingende Verantwortlichkeiten bleiben vorbehalten.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt xamplo alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme, Schnittstellen und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der entsprechenden Daten, Systeme, Inhalte und Zugänge berechtigt ist.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine verspätete, fehlerhafte oder unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
Zusätzlicher Aufwand kann nach vorgängiger Information des Kunden separat verrechnet werden, sofern dieser Aufwand nicht von xamplo zu vertreten ist.
9. Datenschutz und Datensicherheit
Die Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Soweit xamplo Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, erfolgt die Bearbeitung gemäss den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und den zwischen den Parteien vereinbarten Weisungen.
Soweit gesetzlich erforderlich oder aufgrund der Art der Datenbearbeitung angezeigt, schliessen die Parteien eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung.
xamplo trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von ihr bearbeiteten Daten.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern und technischen Drittanbietern ist zulässig, soweit die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und angemessene Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
10. Änderungen der Dienstleistung
xamplo darf die technische Umsetzung von flucs weiterentwickeln, aktualisieren oder anpassen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarte Kernleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Änderungen können insbesondere erforderlich sein aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Änderungen von Drittanbietersystemen oder gesetzlichen beziehungsweise regulatorischen Vorgaben.
Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Einschränkung der vereinbarten Leistung, informiert xamplo den Kunden vorgängig, soweit dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist.
11. Änderungen dieser AGB
xamplo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen des Leistungsangebots.
Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Soweit eine Änderung die vertragliche Stellung des Kunden wesentlich nachteilig beeinflusst, kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Individuell vereinbarte Vertragsbestimmungen können nicht einseitig durch eine Änderung dieser AGB abgeändert werden.
12. Geistiges Eigentum
Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten und Inhalten.
Sämtliche Rechte an von xamplo bereits vor Vertragsabschluss entwickelten oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit allgemein verwendbaren Technologien, Softwarebestandteilen, Vorlagen, Workflow-Bausteinen, Prompts, Methoden, Konzepten, Konfigurationen, Dokumentationen und Know-how verbleiben bei xamplo beziehungsweise den jeweiligen Rechtsinhabern.
Dies gilt auch für Weiterentwicklungen oder kundenspezifische Anpassungen solcher Bestandteile, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erhält daran für die Dauer und den Umfang des Vertrags das für die vertragsgemässe Nutzung erforderliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.
Ausdrücklich als kundenspezifisch zu übertragende Arbeitsergebnisse richten sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
13. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden diese ausschliesslich für Zwecke der Vertragsdurchführung.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich:
- allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind;
- der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren;
- rechtmässig von einem Dritten erlangt wurden; oder
- unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
Gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
14. Haftung
xamplo haftet für Schäden, die durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von xamplo, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet xamplo insbesondere nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Ansprüche Dritter.
Eine Haftung für Datenverlust besteht bei leichter Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemässer und dem Kunden zumutbarer Datensicherung eingetreten wäre.
Soweit eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ungeachtet des vorstehenden Ausschlusses zwingend besteht, ist sie auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und höchstens auf die vom Kunden während der letzten zwölf Monate vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses für die betroffene Leistung bezahlten Vergütungen beschränkt.
xamplo haftet nicht für Störungen und Schäden, die überwiegend durch Systeme, Daten, Anweisungen oder Handlungen des Kunden oder durch vom Kunden bestimmte Drittanbieter verursacht wurden, soweit xamplo diese nicht zu vertreten hat.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben uneingeschränkt vorbehalten.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Eine unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Übertragung des Vertrags oder wesentlicher Rechte und Pflichten daraus auf Dritte bedarf grundsätzlich der Zustimmung der anderen Partei. Vorbehalten bleibt die Übertragung durch xamplo im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Geschäftsübertragung oder Rechtsnachfolge, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen xamplo und dem Kunden findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Kundenvertrag ist Laufen (CH-4242).
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
xamplo AG
Buchenweg 20
4242 Laufen
Schweiz
Version 2026/1 – 27. August 2026
© 2026 xamplo AG. Alle Rechte vorbehalten.
